PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
PRÄVENTION IST KEIN SELBSTZWECK SIE DIENT DEM SCHUTZ DER SCHÜLER*INNEN UND DEM SCHUTZ DER LEHRER*INNEN
Warum Prävention an unserer Schule?
Als Schule in Trägerschaft des Bistums Trier verstehen wir uns als Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schülern sich angenommen und sicher fühlen, und in dem Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch keinen Platz haben. Durch die Präsenz des Themas kann es bei Betroffenen zu einer steigenden Bereitschaft kommen, sich zu öffnen. Durch die präventive Arbeit wollen wir unsere Schüler*innen und Lehrer*innen schützen und unsere Schule zu einem sicheren Ort machen. Mit Hilfe der Präventionsarbeit soll vermieden werden, dass Menschen zu Betroffenen werden aber auch, dass Menschen zu Tätern werden.
Unter dem Leitmotiv “Achtsam miteinander! Grenzen achten – vor Missbrauch schützen –sichere Orte schaffen“ gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier ein verbindliches Schutzkonzept. Es soll helfen, geeignete Strukturen zu schaffen, eine gelebte Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung sowie die Haltung eines respektvollen Umgangs miteinander mit Blick auf die eigene schulspezifische Besonderheit auszugestalten.
Wir begreifen die Arbeit im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt als Teil unserer schulischen Qualitätsarbeit, als Chance zur Weiterentwicklung unserer Schule und zur Stärkung unserer Schüler*innen.
Teile des Schutzkonzeptes sind unter anderem:
- Verpflichtende Fortbildungen für alle Lehrkräfte und nichtpädagogischen Mitarbeiter*innen der Schule zu Themen der Prävention sexualisierter Gewalt.
- Ein Verhaltenskodex, der als Dienstanweisung für alle Lehrkräfte und Mitarbeitenden an den Schulen in Trägerschaft des Bistums gilt.
- Eine Selbstverpflichtungserklärung aller an Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier tätigen Personen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen. hinterlegt werden
- Die Verpflichtung zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses auch von ehrenamtlich Tätigen, die Schüler*innen bei schulischen Maßnahmen mit Übernachtung ehrenamtlich betreuen und begleiten.
- Ernennung von Präventionsbeauftragten an den Schulen.
Weitere Informationen zum schulischen Schutzkonzept der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier finden Sie unter
www.schulabteilung.bistum-trier.de/kirchliche-schulen/schwerpunkte/praevention-sexualisierter-gewalt/
Wer ist für die Prävention verantwortlich?
Verantwortlich für die Umsetzung der Präventionsordnung ist der Schulleiter. Gleichzeitig sind natürlich alle Mitarbeiter*innen unserer Schule gefordert, sich aktiv im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt zu engagieren.
Die Präventionsbeauftragte ist die schulische Ansprechperson, welche die Schulleitung beratend unterstützt und dafür sorgt, dass das Thema der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Schule immer wieder aufgeworfen wird. Wenn es Anregungen und Fragen aus dem Kollegium oder auch der Schülerschaft gibt, greift die Präventionsbeauftrage diese auf und führt sie weiter. Sie arbeitet außerdem in diesem Kontext mit der Schulsozialarbeiterin zusammen.
Nicht zu den Aufgaben der Präventionsbeauftragten gehört neben dem Themenfeld sexualisierte Gewalt in der Familie auch die Intervention. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt ist die Schulleitung für die daraus resultierende Intervention zuständig. Durch die Vernetzung mit außerschulischen Experten kann die Präventionsbeauftragte jedoch auf entsprechende Hilfsangebote und Fachstellen verweisen.
Sie erreichen die Präventionsbeauftragte unserer Schule unter folgender Mailadresse: [email protected]